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BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 70.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht als geltend gemachter Verfahrensmangel im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 27.05.1983 - Bf I 75/81
- BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 70.83
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80
Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer …
Auszug aus BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 70.83
Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht nach § 86 VwGO gebietet aber dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellrechtlichen Auffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese seine Auffassung zutrifft, ist keine Frage des Verfahrensrechts, sondern des materiellen Rechts und somit kein möglicher Gegenstand einer Verfahrensrüge (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189 [BVerwG 27.05.1982 - 2 C 50/80]] mit weiteren Nachweisen).